St. Guacamaya erkannt als ANBI Programm

Von Januar 1, 2008 in der neuen steuerlichen Regelungen in Spenden für wohltätige Zwecke. Nur Spenden an Institutionen, die von der Steuer, Anspruch auf steuerliche Vorteile erkannt werden.

Guacamaya Stiftung hat eine solche Einstellung erkannt! ANBI Klicken Sie auf das Logo um den Suchdienst von der Finanzverwaltung Website zu konsultieren. Weitere Informationen über Steuervergünstigungen für Spenden ANBI Institutionen bringen Sie finden hier

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